Gemeindebücherei Neustadt (Wied)


 

 





Die Onleihe – Ein Service der Gemeindebücherei



Die Gemeindebücherei stellt seit 2017 Digitale Medien für ihre Kunden bereit. Möglich wurde dies durch die Teilnahme der Bibliothek am Verbund „Onleihe Rheinland-Pfalz“.

 

Wer nimmt am Verbund teil?

Über 100 Bibliotheken in RLP.

 

Was ist die Onleihe?

Die Onleihe ist eine elektronische Zweigstelle ihrer Bibliothek, die rund um die Uhr geöffnet hat. Sie ermöglicht Bibliothekskunden die Ausleihe von Digitalen Medien unabhängig von den Öffnungszeiten. Der Begriff Onleihe setzt sich zusammen aus Online und Ausleihen.

 

Was sind digitale Medien?

Digitale Medien sind eigentlich Dateien. Diese kann man auf fast jedem PC/Notebook oder anderen geeigneten mobilen Endgeräten (eBook-Reader, Tablet-PC, Handy, usw.) nutzen.

 

Welche Digitalen Medien gibt es?

1      eBook:  Fachbücher und Romane für Erwachsene, Jugendliche und Kinder

2      eAudio: Hörbücher (Sachliteratur und Belletristik) für alle Altersstufen

3      eVideo: Lernvideos, Dokumentarfilme, Reisevideos und mehr

4      ePaper: Digitale Ausgaben von Zeitschriften und Zeitungen

 

Welche Gründe gibt es für die Einführung einer Onleihe?

1      Nutzung digitaler Medien auf mobilen Endgeräten, also auch unterwegs

2      Zugang zu Medien rund um die Uhr, also auch während der Schließungszeiten

3      Zugriff auf aktuelle Medien auch für Kunden aus ländlichen Gebieten ohne lange Anfahrt

4      Bereicherung des Medienangebots, der technologischen Entwicklung entsprechend

5      Bindung von technikbegeisterten Kunden an die Bibliothek

6      Leichterer Zugang zu Medien für Menschen mit körperlichen Einschränkungen

 

Welche Vorteile haben die Kunden von der Onleihe?

Bibliothekskunden können ganz legal von jedem Internet-Platz aus – also auch im Urlaub oder auf Geschäftsreise – jederzeit auf ein umfangreiches Medienangebot ihrer Bibliothek zugreifen.


Die Ausleihe geschieht über das Herunterladen der Medien, ohne dass der Leser eine Fahrt in die Bibliothek auf sich nehmen muss.


Es ist keine Rückgabe der Medien nötig. Die Nutzungsdauer des Mediums endet automatisch.


Es fallen keine Mahngebühren an.

 

Was sind die Voraussetzungen zur Nutzung der Onleihe?

Die Mitgliedschaft in einer der beteiligten Bibliotheken. Weitere Kosten entstehen keine. Außerdem benötigt der Leser natürlich zuhause einen PC oder ein Notebook oder ein mobiles Endgerät (e-book reader, tablet, smartphone) sowie einen Internetanschluss.


Onleihe Rheinland-Pfalz unterstützt mit eLearning-Kursen lebenslanges Lernen –  auch die Gemeindebücherei Neustadt (Wied) ist jetzt mit dabei

Die Onleihe Rheinland-Pfalz (Onleihe RLP) bietet seit Januar 2018 neben einer Vielzahl von eMedien zum Ausleihen auch Online-Kurse für die berufliche und private Weiterbildung an. Das Angebot umfasst u.a. Sprachlernkurse, Kurse aus den Bereichen Wirtschaft, Steuern, Rechnungswesen sowie Kurse zur Persönlichkeitsentwicklung. Ein weiterer Schwerpunkt sind Angebote rund um die Themen Computernutzung, Programmierung und Bildbearbeitung. Bereitgestellt werden die Kurse in Zusammenarbeit mit erfahrenen eLearning-Anbieter wie video2brain, lecturio und lingua TV. Die Kursreihe „Ich will Deutsch lernen“, die vom Deutschen Volkshochschulverband entwickelt wurde, ist ebenfalls Teil des eLearning-Angebots.

Die Nutzung der Kurse ist kostenlos und rund um die Uhr möglich. Notwendig ist nur ein gültiger Bibliotheksausweis der Gemeindebücherei Neustadt (Wied).





E-Books in Öffentlichen Bibliotheken

Der freie Zugang zu Wissen und Informationen ist ein demokratisches Grundrecht. Bibliotheken haben den Auftrag, mit einem breiten und qualitätsgeprüften Medien- und Informationsangebot diese informationelle Grundversorgung zu fördern – auch in der digitalen Welt. Da es bei der Ausleihe von E-Books (auch „E-Lending“ genannt) jedoch eine rechtliche Lücke gibt, können sie diesem Auftrag nur bedingt nachkommen. Seit vielen Jahren fordern Bibliotheken daher, dass für das E-Lending eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird.

Wie funktioniert die E-Ausleihe?

Mit einem Bibliotheksausweis können Sie als Nutzer*in nicht nur physische Medien, sondern über die Website Ihrer Bibliothek auch E-Books und andere E-Medien „ausleihen“. Zum Schutz des Buchmarktes ahmt dieser „Verleih“ den Verleih des physischen Buches durch technische Einschränkungen nach, d.h.:

• Zunächst muss eine Bibliothek eine - teurere - Lizenz für die „Ausleihe“ erwerben;

• Ein E-Book kann zeitgleich nur von einer einzigen Person ausgeliehen werden. Alle anderen Nutzer*innen müssen sich auf eine Warteliste setzen lassen;

• Die Ausleihfrist beträgt je nach Bibliothek zwei bis drei Wochen. Ein E-Book kann daher höchstens 18- bis 26-mal im Jahr ausgeliehen werden;

• Bibliotheken erwerben ihre Lizenzen mit einer zeitlichen Befristung, um die Abnutzung von Büchern zu simulieren. Wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, muss die Bibliothek eine neue Lizenz erwerben;

• Die Ausleihe von E-Books ist strikt begrenzt auf Bibliothekskund*innen mit einem Bibliotheksausweis. Dies stellt sicher, dass die Nutzer*innen nur im jeweiligen Einzugsgebiet E-Books leihen können.

Nutzer*innen können daher in Bibliotheken ein ausgewähltes Angebot von E-Books ausleihen, teilen sich dieses Angebot aber mit vielen anderen Nutzer*innen und müssen daher oft sehr lange warten.

Wieso sind in meiner Bibliothek gewisse E-Book-Titel nicht verfügbar?

Bibliotheksnutzer*innen können auf viele E-Book Titel – und insbesondere auf Neuerscheinungen und Bestseller – nicht sofort zugreifen. Dies liegt, neben der oben geschilderten Begrenzung, auch daran, dass viele Verlage E-Books an Bibliotheken erst nach einer Sperrfrist von bis zu einem Jahr zur Lizenzierung anbieten. Gegen diese zeitliche Verzögerung wehren sich die Bibliotheken. Sie möchten, wie bei gedruckten Büchern, aus dem Angebot auswählen dürfen, das auf dem Markt erscheint.

Wie werden Autor*innen für den Verleih von E-Books vergütet?

Bibliotheken zahlen Verlagen für die Lizenzen von E-Books deutlich mehr als private Käufer*innen, da in den Lizenzen das Recht zum Verleih mitbezahlt wird. Wieviel davon allerdings Autor*innen als ihren Anteil weitergegeben wird, wird nur in Verträgen zwischen den Autor*innen und ihren Verlagen verhandelt. Hier sind Bibliotheken nicht beteiligt.

Für jede Ausleihe von gedruckten Medien wird den Autor*innen von Bund und Ländern als Vergütung eine „Bibliothekstantieme“ gezahlt. Für E-Books gibt es dafür noch keine gesetzliche Grundlage. Die Bibliotheken plädieren seit langem dafür, dass sich dies ändert.

Was fordern die Bibliotheken in Bezug auf das E-Lending?

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) und seine Mitgliedsbibliotheken setzen sich dafür ein, dass Bibliotheken auch E-Books gleich nach Erscheinen auf dem Markt auswählen, sie lizenzieren und verleihen können. Dies muss aus Sicht des dbv auch mit einer gesetzlichen Regelung für die Ausweitung und Erhöhung der „Bibliothekstantieme“ einhergehen, damit Autor*innen und Verlage für die E-Ausleihe ebenfalls, wie für gedruckte Bücher, eine zusätzliche Vergütung von Bund und Ländern erhalten. Mehr Informationen dazu auf der Webseite des dbv.

Was können Sie als Leser*in tun?

Machen Sie sich ein eigenes Bild über die unterschiedlichen Positionen von Bibliotheken, Verlagen und Autor*innen. Wenn Sie die Forderung der Bibliotheken nach einer gesetzlichen Grundlage für die E-Ausleihe unterstützen, dann schreiben Sie an Ihre Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis [Wahlkreis Neuwied].